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Am 9. Juni 2026 nahm der HAMBURG TRAM4DW Hub mit einem Fortbildungsseminar in den Räumlichkeiten von Arbeit und Leben am Besenbinderhof in Hamburg seine Tätigkeit auf. Teilnehmer*innen aus Beratungsstellen in Hamburg und der umliegenden Region, Behörden, diplomatischen Vertretungen und der Wissenschaft diskutierten das Thema „Rechte kennen – reicht das für ein Arbeiten in Würde?“
Obwohl Deutschland die europäischen Richtlinien zu menschenwürdiger Arbeit umgesetzt und weiterentwickelt hat, sind viele mobile Arbeitnehmer*innen aufgrund unzureichenden Zugangs zu arbeitsrechtlicher Beratung weiterhin mit prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen konfrontiert. Die Diskussionen führten zu dem Schluss, dass bestehende Beratungsnetzwerke sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene gestärkt, besser koordiniert und ausgebaut werden sollten.

In Zusammenarbeit mit ihrem akademischen Partner, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, lud die gastgebende Organisation „Arbeit und Leben Hamburg“ Fachleute aus einem breiten Spektrum von Fachgebieten ein. Ziel des Seminars war es, den Hamburg TRAM4DW Hub und seine Ziele vorzustellen, die fachliche Diskussion und den Austausch über die Lebens- und Arbeitsbedingungen mobiler Arbeitskräfte in Deutschland zu fördern und die Vernetzung zwischen den relevanten Akteuren zu stärken.

Das Seminar wurde mit Ansprachen von Elvisa Kantarević, der Geschäftsführerin der „Praktischen Organisation“ des deutschen Hubs „Arbeit und Leben Hamburg“, sowie von Dr. Christo Karabadjakov von der Hochschule für Angewandte Wissenschaften, dem wissenschaftlichen Partner des Hamburger Hubs, eröffnet. Beide hoben die Herausforderungen hervor, mit denen Arbeitsmigrant*innen konfrontiert sind, darunter Sprachbarrieren, eingeschränkter Zugang zu Rechtssystemen und häufige Verstöße gegen Arbeitsrechte.

Das Projekt TRAM4DW zielt darauf ab, Migrant*innen in prekären Beschäftigungsverhältnissen zu unterstützen, indem es Fachkräfte der arbeitsrechtlichen Beratung miteinander vernetzt und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit fördert. Eine zentrale Frage bleibt, wie menschenwürdige Arbeitsbedingungen in den EU-Ländern definiert und umgesetzt werden. Vor dem Hintergrund sich rasch wandelnder globaler Dynamiken kann Migration nicht länger als einmalige, durch feststehende Ursachen bedingte Bewegung verstanden werden. Viele Migrant*innen in Deutschland arbeiten unter prekären Bedingungen. Das wirft die Frage auf, wie die arbeitsrechtliche Beratung zu ihrer Sicherheit und ihrem Wohlergehen beiträgt.

Ein Vortrag von Dr. Nikolai Huke von der Universität Hamburg lieferte die wissenschaftliche Grundlage für die Diskussion. Seine Forschung, die auf Interviews mit betroffenen Migrant*innen und Beratungsorganisationen basiert, konzentriert sich auf Verstöße gegen Arbeitsrechte, prekäre Beschäftigungsverhältnisse in Branchen mit hohem migrantischem Anteil sowie den Zugang zu rechtlicher Unterstützung in Deutschland.

Dr. Huke ging auf zwei zentrale Fragen ein: Wer ist am stärksten von Verstößen gegen Arbeitsrechte betroffen, und in welcher Form treten diese Verstöße auf? Er skizzierte zunächst mehrere zentrale Annahmen zum Zugang zur Justiz für mobile Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Zwar sind Arbeitsrechte gesetzlich geschützt, doch besteht nach wie vor eine beträchtliche Kluft zwischen diesen rechtlichen Standards und der Realität, die viele Arbeitsmigrant*innen erleben. Obwohl es häufig zu Rechtsverletzungen kommt, suchen vergleichsweise wenige betroffene Arbeitnehmer*innen Rechtsbeistand. Um diese Lücke zu schließen, ist eine stärkere rechtliche Mobilisierung erforderlich. Doch Arbeitnehmer*innen wägen oft die potenziellen Vorteile rechtlicher Schritte gegen die damit verbundenen persönlichen, finanziellen und beruflichen Risiken ab.

Dr. Huke identifizierte Branchen, die durch eine hohe Fluktuation, eine schwache gewerkschaftliche Vertretung und einen hohen Anteil an Arbeitsmigrant*innen gekennzeichnet sind. Dazu gehören das Baugewerbe, Logistik- und Lieferdienste, die Fleischverarbeitung, die Reinigungsbranche, das Gastgewerbe, saisonale Landarbeit und die häusliche Pflege. In all diesen Branchen zählen unrechtmäßige Kündigungen, die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung von Löhnen, die Unterbezahlung unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns, die Verweigerung von bezahltem Urlaub und Krankengeld sowie Diskriminierung zu den häufigsten Verstößen.

Diese Praktiken spiegeln ein strukturelles Machtungleichgewicht zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen wider. Während ausbeuterische Arbeitsbedingungen die Arbeitskosten senken und die Flexibilität für Arbeitgeber*innen erhöhen, tragen die Arbeitnehmer*innen oft die wirtschaftlichen und sozialen Folgen. Ein Teilnehmer merkte an, dass sich manche Arbeitgeber zudem unter Druck gesetzt sehen, die Arbeitskosten zu senken, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Um dies zu erreichen, sehen sie manchmal keine andere Möglichkeit, als die Arbeitnehmerrechte zu verletzen. Unabhängig von den zugrunde liegenden Motiven unterstreichen diese Praktiken die dringende Notwendigkeit einer zugänglichen arbeitsrechtlichen Beratung und einer stärkeren Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Ausbeutung von Arbeitsmigrant*innen.

Dr. Huke wandte sich anschließend der Frage zu, warum so wenige Verstöße gegen Arbeitsrechte zu Gerichtsverfahren führen. Er argumentierte, dass die Antwort im Zusammenspiel zwischen den prekären Lebensbedingungen der Arbeitnehmer*innen und der Komplexität des deutschen Rechtssystems liege. Das Arbeitsrecht sei schwer zu verstehen, insbesondere für Menschen mit begrenzten Deutschkenntnissen. Zudem hätten viele Migranten*innen zuvor negative Erfahrungen mit Behörden gemacht, was zu Misstrauen oder Resignation führe.

Rechtliche Schritte werden zudem durch vielfältige Formen der Prekarität erschwert. Viele Arbeitsmigrant*innen sind auf ihre Beschäftigung angewiesen, um ihren Aufenthaltsstatus aufrechtzuerhalten, ihre Familien zu versorgen oder sich Zukunftschancen zu sichern. In Verbindung mit dem ungleichen Machtverhältnis zwischen Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen führen diese Umstände zu einer starken Angst vor Vergeltungsmaßnahmen. Zudem sind die gegen Arbeitgeber*innen verhängten Sanktionen oft zu gering, um von künftigen Verstößen abzuschrecken.

Vor diesem Hintergrund führen Arbeitnehmer*innen verständlicherweise eine Kosten-Nutzen-Analyse durch, bevor sie entscheiden, ob sie rechtliche Schritte einleiten. Laut Dr. Huke kann gerade hier eine zugängliche und vertrauenswürdige arbeitsrechtliche Beratung zum „Game Changer“ werden. Dr. Huke bezeichnete die Rechtsberatung als eine grundlegende Säule der Rechtsstaatlichkeit und als wesentlichen Bestandteil einer funktionierenden Demokratie. Er kam zu dem Schluss, dass die Kenntnis der eigenen Rechte allein nicht ausreicht.

Wirksame Mechanismen zur Durchsetzung dieser Rechte – ohne Angst vor dem Verlust des Lebensunterhalts oder des Aufenthaltsstatus – sind unerlässlich, um menschenwürdige Arbeitsbedingungen zu gewährleisten und die Kluft zwischen rechtlichem Schutz und der alltäglichen Realität zu verringern. Beratungsdienste helfen Arbeitnehmer*innen, ihre Rechte zu verstehen, sich in rechtlichen Verfahren zurechtzufinden und verfügbare Optionen abzuwägen. Sie bieten außerdem während des gesamten Prozesses praktische Unterstützung. Letztendlich ist der Zugang zur Justiz nicht nur eine rechtliche Voraussetzung, sondern eine grundlegende Bedingung für faire und menschenwürdige Arbeit in einer demokratischen Gesellschaft.

In den Diskussionen im Anschluss an den Vortrag wurde betont, wie wichtig eine engere Zusammenarbeit der Beratungsdienste ist. So würde beispielsweise die Verweisung an Fachberater*innen die Qualität verbessern. Ein weiterer Ansatz, um die vielfältigen Herausforderungen auf nationaler und internationaler Ebene zu bewältigen, besteht darin, bestehende Beratungsnetzwerke zu stärken, besser zu koordinieren und auszubauen.

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Post Author: tram4dw_admin